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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") regeln die Rechtsbeziehung zwischen der Diamantis Hausmeisterservice, Inhaber Diamantis Papanikolaou, Tulpenstrasse 1, 72669 Unterensingen (nachfolgend „Anbieter" oder „wir"), und den Kunden der unter der Marke „Tonnenkönig" über die Website tonnenkoenig.de angebotenen Mülltonnenreinigungsleistungen (nachfolgend „Kunde"). Tonnenkönig ist eine Marke der Diamantis Hausmeisterservice; Vertragspartner für alle über tonnenkoenig.de geschlossenen Verträge ist ausschließlich die Diamantis Hausmeisterservice.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über die Reinigung von Abfallbehältern (Mülltonnen), die zwischen dem Anbieter und Verbrauchern (§ 13 BGB) sowie Unternehmern (§ 14 BGB) über die Website tonnenkoenig.de geschlossen werden.
(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.
(4) Maßgeblich ist stets die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf tonnenkoenig.de veröffentlichte Fassung dieser AGB.

§ 2 Begriffsbestimmungen

2.1 „Leistung"/„Reinigungsleistung": die im jeweils gebuchten Paket beschriebene Reinigung der Abfallbehälter des Kunden.
2.2 „Paket": eines der unter tonnenkoenig.de buchbaren Abonnements (Diamant, Saphir, Brillant), siehe Anlage A.
2.3 „Abfallbehälter"/„Tonne": die vom Kunden zur Reinigung bereitgestellten Restmüll-, Bio-, Papier- oder Glasbehälter (einschließlich des Zusatzpakets „Die Weiße").
2.4 „Reinigungstermin": der vom Anbieter im Rahmen des gebuchten Turnus festgelegte Termin, an dem die Leistung am Standort des Kunden erbracht wird.
2.5 „Standort": die vom Kunden bei Buchung angegebene Adresse, an der sich die zu reinigenden Behälter befinden.
2.6 „Vertragslaufzeit": der in § 10 geregelte Zeitraum, für den ein Abonnementvertrag geschlossen wird.
2.7 „Website": die Website tonnenkoenig.de nebst allen Unterseiten.
2.8 „Vertragspartner"/„Anbieter": Diamantis Hausmeisterservice, Inhaber Diamantis Papanikolaou.

§ 3 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand des Vertrags ist die regelmäßige, mobile Außenreinigung der vom Kunden bereitgestellten Abfallbehälter am vereinbarten Standort im gewählten Turnus (wöchentlich, 14-tägig oder monatlich), entsprechend dem gebuchten Paket gemäß Anlage A.
(2) Der genaue Leistungsumfang (Anzahl und Art der zu reinigenden Behälter, Reinigungsintervall, Reinigungsverfahren) ergibt sich aus der Produktbeschreibung des jeweils gebuchten Pakets auf der Website zum Zeitpunkt der Bestellung sowie aus Anlage A.
(3) Nicht Gegenstand dieses Vertrags ist die Entsorgung bzw. Leerung der Abfallbehälter selbst; diese obliegt weiterhin dem zuständigen kommunalen Entsorgungsträger.

§ 4 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Pakete auf der Website stellt kein bindendes Angebot des Anbieters dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben (invitatio ad offerendum).
(2) Durch Abschluss des Buchungsvorgangs über den mit „zahlungspflichtig bestellen" (oder vergleichbar eindeutig gekennzeichneten) Button gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Abonnementvertrags zu den zu diesem Zeitpunkt angezeigten Bedingungen ab.
(3) Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung des Anbieters per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse zustande. Erfolgt keine gesonderte Auftragsbestätigung, gilt der Vertrag mit Beginn der Erbringung der ersten Reinigungsleistung als geschlossen.
(4) Der Kunde erhält unmittelbar nach Abschluss der Bestellung eine Bestelleingangsbestätigung per E-Mail. Diese stellt noch keine Annahme des Angebots dar, sofern sie nicht ausdrücklich als Auftragsbestätigung gekennzeichnet ist.
(5) Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung kann der Kunde seine Eingaben über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen des Browsers korrigieren. Alle für die Bestellung wesentlichen Angaben werden dem Kunden vor Abgabe der Bestellung noch einmal in einer Übersicht angezeigt.
(6) Der Vertragstext wird vom Anbieter gespeichert. Der Kunde erhält die Vertragsdaten (Bestellung, AGB, Widerrufsbelehrung) per E-Mail; sie sind darüber hinaus nicht öffentlich zugänglich.
(7) Vertragssprache ist Deutsch.

§ 5 Leistungsumfang

(1) Der Anbieter reinigt die vom Kunden bereitgestellten Abfallbehälter im Rahmen des gebuchten Pakets von außen sowie im Innenbereich mit handelsüblichen Reinigungsmitteln und -geräten (Hochdruck-/Warmwasserreinigung), soweit im jeweiligen Paket nicht anders beschrieben.
(2) Die konkreten Leistungsinhalte der Pakete Diamant, Saphir und Brillant sowie des Zusatzpakets „Die Weiße" ergeben sich aus Anlage A.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, sich zur Erbringung der Leistung Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer zu bedienen.
(4) Änderungen des Leistungsumfangs (z. B. Wechsel des Pakets, Hinzubuchung von „Die Weiße", Änderung der Tonnenanzahl) sind dem Anbieter in Textform (E-Mail) mit einer Vorlaufzeit von mindestens 5 Werktagen vor dem nächsten Reinigungstermin mitzuteilen.

§ 6 Durchführung der Reinigung

(1) Die Reinigung erfolgt grundsätzlich im Anschluss an die kommunale Leerung des jeweiligen Abfallbehälters, sofern der Kunde die Behälter rechtzeitig und zugänglich bereitstellt (siehe § 7).
(2) Der genaue Wochentag des Reinigungstermins wird dem Kunden nach Vertragsschluss mitgeteilt und kann sich aus organisatorischen oder witterungsbedingten Gründen im Rahmen des gebuchten Turnus verschieben; ein Anspruch auf einen fixen Wochentag besteht nicht.
(3) Die Reinigung erfolgt mobil vor Ort am Standort des Kunden; ein Abtransport der Behälter durch den Anbieter findet nicht statt.
(4) Anfallendes Reinigungsabwasser wird umweltgerecht entsorgt bzw. aufgefangen, soweit dies nach den örtlichen Gegebenheiten technisch möglich ist.

§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet:

7.1 die zu reinigenden Abfallbehälter am vereinbarten Reinigungstermin frei zugänglich, unverschlossen und leer (d. h. nach erfolgter kommunaler Leerung) bereitzustellen;
7.2 dem Anbieter Zugang zum Standort (z. B. Grundstück, Hofeinfahrt, Stellplatz der Behälter) zu ermöglichen, soweit dies zur Erbringung der Leistung erforderlich ist;
7.3 Änderungen des Standorts, der Zugangssituation oder der Anzahl/Art der Behälter unverzüglich in Textform mitzuteilen;
7.4 dafür Sorge zu tragen, dass keine Personen, Tiere oder Gegenstände durch die Reinigungstätigkeit gefährdet werden;
7.5 den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn ein Reinigungstermin ausnahmsweise nicht wahrgenommen werden kann (z. B. wegen Umzugs, Abwesenheit, Bauarbeiten);
7.6 die vollständigen und zutreffenden Kontakt- und Zahlungsdaten bei Vertragsschluss anzugeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen;
7.7 bei Zahlung per SEPA-Lastschrift für eine ausreichende Kontodeckung zum jeweiligen Fälligkeitstermin zu sorgen;
7.8 offensichtliche Mängel der Reinigungsleistung innerhalb der in § 8 genannten Frist anzuzeigen;
7.9 den Reinigungsbereich, soweit erforderlich und zumutbar, von groben Verunreinigungen oder Hindernissen freizuhalten, die die Reinigung unmöglich machen würden;
7.10 keine gefährlichen, verbotenen oder nicht haushaltsüblichen Abfälle in den zur Reinigung bereitgestellten Behältern zu belassen.

Kommt der Kunde diesen Pflichten nicht nach und kann die Reinigung deshalb nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden, entfällt der Anspruch auf Nachholung der Leistung für den betreffenden Termin; die Vergütungspflicht bleibt hiervon unberührt, es sei denn, den Anbieter trifft ein Verschulden.

§ 8 Reklamationen und Mängelrechte

(1) Ist der Kunde mit der erbrachten Reinigungsleistung nicht zufrieden, hat er dies innerhalb von 48 Stunden nach dem betreffenden Reinigungstermin in Textform (E-Mail an anfrage@tonnenkoenig.de) unter Beifügung aussagekräftiger Fotos anzuzeigen.
(2) Der Anbieter prüft die Reklamation und wird, sofern die Beanstandung berechtigt ist, nach eigener Wahl innerhalb einer angemessenen Frist nachbessern (Nachreinigung) oder eine anteilige Gutschrift auf die nächste Rechnung bzw. Rate gewähren.
(3) Gesetzliche Mängelrechte des Kunden bleiben von Absatz 1 unberührt; die dortige Frist stellt bei Verbrauchern lediglich eine Obliegenheit zur zügigen Anzeige dar, keine Ausschlussfrist im Sinne eines Anspruchsverlusts.
(4) Nicht als Mangel gilt insbesondere, wenn die Reinigung aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat (z. B. Nichtbereitstellung, fehlender Zugang, starke Verschmutzung, die mit dem gebuchten Verfahren nicht restlos beseitigt werden kann), nicht oder nur eingeschränkt möglich war.

§ 9 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Website angegebenen Preise. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Zahlung erfolgt nach Wahl des Kunden entweder
a) per SEPA-Basislastschriftmandat: Der Kunde erteilt dem Anbieter ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der fälligen Beträge vom angegebenen Konto. Der Anbieter kündigt die Belastung mindestens einen Tag vor dem Einzug an (Pre-Notification), sofern gesetzlich nichts anderes zulässig ist. Der Lastschrifteinzug erfolgt manuell durch den Anbieter über sein Geschäftskonto; ein automatisiertes Zahlungsportal wird hierfür nicht eingesetzt, oder
b) per Rechnung: Der Anbieter stellt dem Kunden eine Rechnung mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen ab Rechnungsdatum. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb dieser Frist ohne Abzug auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen.
(3) Ein gesondertes Kundenportal oder Online-Konto zur Verwaltung von Buchungen oder Zahlungen wird nicht angeboten; sämtliche Zahlungs- und Vertragsangelegenheiten werden per E-Mail bzw. postalisch abgewickelt.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie die durch den Verzug entstandenen erforderlichen Mahn- und Inkassokosten geltend zu machen; es gelten die gesetzlichen Regelungen der §§ 286 ff. BGB.
(5) Kommt es bei einer SEPA-Lastschrift zu einer Rücklastschrift, die der Kunde zu vertreten hat, kann der Anbieter dem Kunden die hierdurch entstandenen Bankgebühren in Rechnung stellen.
(6) Eine Aufrechnung durch den Kunden gegen Forderungen des Anbieters ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig. Gegenüber Unternehmern steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
(7) Belege zu SEPA-Lastschriften und Rechnungen werden entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (§ 257 HGB, § 147 AO – derzeit 10 Jahre) aufbewahrt.

§ 10 Vertragslaufzeit

(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Eine Mindestvertragslaufzeit besteht nicht.
(2) Der Vertrag verlängert sich automatisch um den jeweils gebuchten Reinigungsturnus (wöchentlich, 14-tägig, monatlich), sofern er nicht gemäß § 11 gekündigt wird.

§ 11 Kündigung

(1) Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des jeweils laufenden Abrechnungsmonats ordentlich gekündigt werden, sofern nicht ein kürzerer Kündigungszeitraum ausdrücklich vereinbart wurde.
(2) Die Kündigung bedarf der Textform, z. B. per E-Mail an anfrage@tonnenkoenig.de oder per Brief an die in § 1 genannte Anschrift des Anbieters.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
(4) Für Verbraucher gilt ergänzend das gesetzliche Widerrufsrecht gemäß der gesonderten Widerrufsbelehrung unter tonnenkoenig.de/widerrufsbelehrung.

§ 12 Preisanpassungen

(1) Der Anbieter ist berechtigt, die vereinbarten Preise mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, insbesondere um gestiegene Kosten (z. B. für Personal, Kraftstoff, Wasser, Reinigungsmittel, Fahrzeugunterhalt) an den Kunden weiterzugeben.
(2) Eine Preisanpassung wird dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform (z. B. per E-Mail) angekündigt.
(3) Erhöht sich der Preis um mehr als 5 % gegenüber dem zuletzt vereinbarten Preis, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisanpassung zu. Der Anbieter weist in der Ankündigung gesondert auf dieses Sonderkündigungsrecht sowie auf die Frist zu seiner Ausübung hin.
(4) Macht der Kunde von seinem Sonderkündigungsrecht keinen Gebrauch, gilt die Preisanpassung als zum genannten Zeitpunkt vereinbart.

§ 13 Leistungsverhinderung und höhere Gewalt

(1) Ist der Anbieter aufgrund von Umständen, die er nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt), insbesondere durch extreme Witterungsbedingungen (z. B. Glatteis, Sturm, Starkschneefall), behördliche Anordnungen, Streik, Pandemie oder vergleichbare Ereignisse, ganz oder teilweise an der Erbringung der Leistung gehindert, ruht die Leistungspflicht für die Dauer und im Umfang der Behinderung.
(2) Der Anbieter informiert den Kunden über eine absehbare Leistungsverhinderung, sobald ihm dies möglich ist, und holt versäumte Reinigungstermine nach Wegfall des Hindernisses innerhalb einer angemessenen Frist nach, soweit möglich und zumutbar.
(3) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz wegen einer solchen Leistungsverhinderung sind ausgeschlossen; unberührt bleiben zwingende gesetzliche Haftungstatbestände gemäß § 14.
Weitere Einzelheiten zu sicherheits- und witterungsbedingten Regelungen ergeben sich aus Anlage D.

§ 14 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
(2) Der Anbieter haftet ferner für Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) beruhen; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie eine etwaige Haftung aus der Übernahme einer Garantie bleiben unberührt.
(4) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.
(5) Für Schäden an den Abfallbehältern selbst, die auf deren üblichem Verschleiß, bereits bestehenden Vorschäden oder auf einem Material- bzw. Herstellungsfehler des Behälters beruhen, haftet der Anbieter nicht.
(6) Der Anbieter unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung; Einzelheiten sind dem Impressum zu entnehmen.
(7) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 15 Datenschutz

Informationen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten des Kunden im Zusammenhang mit der Nutzung der Website und der Vertragsdurchführung ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung unter tonnenkoenig.de/datenschutz.

§ 16 Änderungen dieser AGB

(1) Der Anbieter behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aus Gründen erforderlich ist, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses spürbar stören würde, insbesondere bei Änderungen der Rechtslage oder Rechtsprechung.
(2) Änderungen werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Der Anbieter weist den Kunden in der Änderungsmitteilung gesondert auf sein Widerspruchsrecht sowie auf die Bedeutung der Frist hin.
(3) Widerspricht der Kunde fristgerecht, wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt; dem Anbieter steht in diesem Fall ein Recht zur Sonderkündigung des Vertrags zum nächstmöglichen Termin zu.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern gilt dies nur insoweit, als hierdurch der Schutz nicht entzogen wird, der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates gewährt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz des Anbieters.
(3) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, abrufbar unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Der Anbieter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.

Anlage A – Leistungsbeschreibung (Pakete)

Diamant – wöchentliche Reinigung für 120-Liter- oder 240-Liter-Restmülltonnen, Innen- und Außenreinigung im Anschluss an die jeweilige kommunale Leerung.
Saphir – 14-tägige Reinigung für 120-Liter- oder 240-Liter-Restmülltonnen, Innen- und Außenreinigung im Anschluss an die jeweilige kommunale Leerung.
Brillant – monatliche Reinigung für 120-Liter- oder 240-Liter-Restmülltonnen, Innen- und Außenreinigung im Anschluss an die jeweilige kommunale Leerung.
Zusatzpaket „Die Weiße" – optionale zusätzliche Reinigung des Glascontainers/der Glastonne, buchbar zu jedem der drei Hauptpakete, im gleichen Turnus wie das gebuchte Hauptpaket.
Verfügbarkeit: Die Leistungen werden ausschließlich innerhalb des Landkreises Esslingen und des Landkreises Göppingen angeboten. Der Anbieter behält sich vor, Buchungsanfragen außerhalb dieses Gebiets abzulehnen.

Anlage B – Qualitätsstandards

– Verwendung handelsüblicher, umweltverträglicher Reinigungs- und Desinfektionsmittel.
– Reinigung unter Einsatz von Warmwasser-Hochdrucktechnik, soweit witterungs- und geräteseitig möglich.
– Sichtprüfung des Behälters auf äußere Schäden vor und nach der Reinigung.
– Fachgerechte Auffangung bzw. Entsorgung des Reinigungsabwassers, soweit technisch möglich.

Anlage C – Sicherheits- und Witterungsregelungen

– Bei Glatteis, Schneeglätte oder sonstigen Witterungsverhältnissen, die eine gefahrlose Durchführung der Reinigung nicht zulassen, wird der Termin ausgesetzt und schnellstmöglich nachgeholt.
– Bei Sturmwarnung oder vergleichbaren amtlichen Wetterwarnungen kann der Reinigungstermin aus Sicherheitsgründen verschoben werden.
– Der Anbieter trifft angemessene Sicherheitsvorkehrungen (u. a. persönliche Schutzausrüstung, Absicherung des Arbeitsbereichs) zum Schutz von Personal, Kunden und Dritten.

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